Direktvermarktung des Stroms

Power Purchase Agreements (PPA)

Eine zukunftsweisende Vermarktungsform im Bereich der Erneuerbaren Energien.

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Was ist ein PPA-Vertrag?

Ein PPA (Power Purchase Agreement) ist ein Vertrag, der den Verkauf von Strom zwischen einem Erzeuger und einem Verbraucher über einen bestimmten Zeitraum regelt, beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre. Solche Vereinbarungen nennt man Corporate-PPAs. Corporate-PPAs können entweder "on-site" (die Energie wird direkt am Ort des Verbrauchs erzeugt) oder "off-site" (die Energie wird ins Netz eingespeist) abgeschlossen werden. Wenn ein Energieversorger oder Direktvermarkter als Zwischenhändler fungiert, spricht man von einem Utility PPA oder Merchant PPA. In diesem Fall verkauft der Energieversorger den Strom entweder an der Strombörse (EEX) oder liefert ihn direkt an den Endverbraucher.

Wann ist ein PPA-Vertrag sinnvoll?
Power Purchase Agreements (PPAs) sind eine bedeutende Möglichkeit, Strom aus Erneuerbaren Energien zu vermarkten, insbesondere für Projekte ohne Anspruch auf die gesetzliche EEG-Förderung. Das Interesse an PPA-Verträgen ist besonders groß für Freiflächensolaranlagen, die nicht förderfähig sind. Zudem bieten PPAs eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für den Weiterbetrieb von Anlagen, die aus der EEG-Förderung herausfallen.

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Vorteile von Power Purchase Agreements (PPAs)

PPAs bringen zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Grüner, kosteneffizienter Strom mit langfristiger Preissicherheit
  • Planungssicherheit durch stabil kalkulierbare Stromkosten
  • Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Unternehmensstrategie
     

Darüber hinaus bieten die verschiedenen PPA-Modelle spezifische Vorteile:

On-Site Power Purchase Agreements (PPA)

  • Direkte Nutzung des Stroms am Standort ohne Netzentgelte
  • Flexibel erweiterbar um Ladeinfrastruktur, Carports oder Speicherlösungen
  • Verbesserung des ESG-Ratings durch nachhaltige Eigenstromerzeugung

Off-Site Power Purchase Agreements (PPA)

  • Unabhängigkeit vom Standort – Strom aus erneuerbaren Quellen ohne räumliche Einschränkungen
  • Bedarfsgerechte Beschaffung größerer Strommengen, unabhängig von eigenen Flächen
  • Transparenz durch Herkunftsnachweise für den bezogenen grünen Strom
  • Verbesserung des ESG-Ratings durch gezielte Nutzung erneuerbarer Energien

Hybrid Power Purchase Agreements (PPA)

  • Höhere Versorgungssicherheit durch die Kombination mehrerer Energiequellen
  • Reduzierte Preisvolatilität durch optimierte Strombereitstellung
  • Bessere Netzintegration durch Laststeuerung und Zwischenspeicherung
  • Kosteneffiziente Beschaffung erneuerbarer Energien mit langfristiger Preisstabilität
  • Nachhaltigkeitssteigerung durch optimalen Einsatz erneuerbarer Ressourcen
  • Unterstützung von Dekarbonisierungszielen und Erhalt der grünen Eigenschaft des Stroms

PPAs bieten eine zukunftssichere Lösung für Unternehmen, die ihre Energiekosten optimieren und gleichzeitig aktiv zur Energiewende beitragen möchten.

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Einzelheiten und Parameter unserer PPA-Verträge
  • Technologie:
    Aktuell liegt der Fokus auf Freiflächensolaranlagen (PV) ) und Batteriespeichersystemen (BESS), perspektivisch sind auch Onshore-Windprojekte möglich.
     
  • Standorte:
    Mit unseren PPA-Angeboten konzentrieren wir uns bisher ausschließlich auf den deutschen Markt.
     
  • Anlagenstatus:
    Derzeit werden hauptsächlich Neubauprojekte von uns vermarktet, die sich in fortgeschrittenen Stadien befinden z.B. kurz vor Baubegin (RtB) oder in der Bauphase. Mittelfristig könnten auch Bestandsanlagen von MaxSolar einbezogen werden.
     
  • Anlagenleistung:
    Üblicherweise liegt die Leistung pro Anlage zwischen 5 und 15 MWp, manchmal auch zwischen 30 und 50 MWp oder mehr.
     
  • Vertragslaufzeiten:
    Für EEG-geförderte Anlagen (sowohl neu als auch bestehend) betragen die Vertragslaufzeiten 1 bis 5 Jahre. Für Anlagen ohne EEG-Förderung können PPA-Verträge eine Laufzeit von 7 bis 15 Jahren haben.
     
  • Lieferstruktur:
    Bevorzugte Option ist "Pay-as-produced" (Bezahlung für den tatsächlich erzeugten Strom) wir können aber auch "Pay-as-nominated" (Bezahlung für eine vorab festgelegte Strommenge) anbieten.
     
  • Preisstruktur:
    Die Preise können als Fixpreis, als variabler Preis mit Untergrenze und/oder Obergrenze (Floor) oder als variabler Preis, indexiert an die Strombörse, festgelegt werden.
     
  • Stromlieferung:
    Die Lieferung kann physisch (Strom wird in den Bilanzkreis des Abnehmers oder dessen Lieferanten eingespeist) genauso wie virtuell (Stromvolumen wird finanziell gegen einen Marktindex verrechnet) erfolgen.

 

Gerne beraten wir Sie zum Thema Power Purchase Agreements
 

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Nachricht mit Ihrem Anliegen rund um PPAs im Bereich der Erneuerbaren Energien. 

Wir leiten die Anfrage an die entsprechenden Spezialist:innen aus unserem Team weiter und stehen gerne für eine umfangreiche Beratung zur Verfügung.

Tel.: +49 861 213966-0

 

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